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BARRIEREFREIE WEBSITES
Barrierefreiheit, die allen Nutzern hilft
DICO entwickelt und prüft barrierefreie Websites nach WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA: Tastaturbedienung, Kontraste, verständliche Formulare, Tests mit assistierenden Technologien und Barrierefreiheitserklärung. Seit Juni 2025 verpflichtet der European Accessibility Act bestimmte Unternehmen zur Barrierefreiheit – gute Zugänglichkeit verbessert aber für alle Nutzer die Bedienbarkeit und häufig auch das Google-Ranking.
Typische Ausgangssituationen
Gesetzliche Anforderung
Ausschreibungen
Bestehende Website prüfen
Anspruch an Qualität
Konkrete Leistungen
Barrierefreiheits-Audit
Barrierefreie Umsetzung
Tastatur & Screenreader
Kontraste & Formulare
Barrierefreiheitserklärung
Redaktionsschulung
Sinnvolle Kombinationen
Regionale Verfügbarkeit
Persönlich vor Ort in Niederösterreich, Wien und Burgenland. Remote in ganz Österreich – bei größeren Projekten österreichweit vor Ort.
Häufige Fragen
Wann muss eine Website barrierefrei sein?
Seit 28. Juni 2025 gelten durch den European Accessibility Act Anforderungen u.a. für elektronischen Handel. Die konkrete Pflicht hängt von Geschäftsmodell und Unternehmensgröße ab und sollte rechtlich geprüft werden – wir liefern die technische Einschätzung.
Was bedeutet WCAG 2.2 AA?
Die Web Content Accessibility Guidelines des W3C definieren drei Stufen (A, AA, AAA). Stufe AA ist der übliche gesetzliche und praktische Standard für Unternehmenswebsites.
Kann eine bestehende Website nachgerüstet werden?
Meist ja. Ein Audit zeigt, ob gezielte Verbesserungen genügen oder ein Neuaufbau wirtschaftlicher ist.
Hilft Barrierefreiheit auch bei Google?
Häufig ja: saubere Struktur, Alternativtexte und klare Bedienbarkeit verbessern die Nutzererfahrung – ein relevanter Rankingfaktor.